Diese Bedingungen regeln den Vertrieb und die Nutzung unserer automatisierten Fermentations‑, Filtrations‑ und Pasteurisierungssysteme. Sie gelten ausschließlich für gewerbliche Abnehmer und beziehen sich auf die Einhaltung des LFGB sowie der einschlägigen Maschinenrichtlinien.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der SwanValleyCider GmbH (nachfolgend „SVC“) an gewerbliche Kunden im Bereich der Getränke‑ und Lebensmittelindustrie. Verträge kommen ausschließlich mit Unternehmen, nicht mit Verbrauchern, zustande. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
SVC liefert industrielle Fermentationsanlagen (z. B. AF‑5000), Cross‑Flow Filtrationsanlagen (CFF‑200) sowie Pasteurisierungseinheiten (PTU‑1500). Die genauen technischen Daten, Durchsatzleistungen und Materialzertifizierungen (Edelstahl 316L, LFGB‑Konformität) entnehmen Sie dem jeweiligen Produktdatenblatt. Änderungen im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, sofern sie die vertraglich zugesicherten Eigenschaften nicht wesentlich beeinträchtigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Anlagen gemäß der mitgelieferten Betriebsanleitung zu installieren, zu betreiben und zu warten. Dies umfasst regelmäßige CIP‑Reinigungszyklen, die Überprüfung der Dichtungen und die Einhaltung der vorgegebenen Prozessparameter (Temperatur, Druck, Durchfluss). Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der LFGB‑Vorschriften am Aufstellort sowie für die Schulung des Bedienpersonals.
Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW) gemäß Incoterms 2020. Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt mit Übergabe an das Transportunternehmen. Sofern eine Montage durch SVC vereinbart wurde, beginnt diese nach vollständiger Anlieferung und Bereitstellung der erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser, Druckluft) durch den Kunden. Die Montagefrist verlängert sich angemessen bei Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat.
SVC leistet Gewähr für die vertraglich zugesicherten Eigenschaften der Anlagen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Verschleißteile (Dichtungen, Membranen, Heizpatronen) sowie höhere Gewalt. Die Haftung von SVC ist auf den Rechnungswert der mangelhaften Anlage begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die gelieferten Anlagen sind ausschließlich für die Verarbeitung von Lebensmitteln und Getränken im gewerblichen Rahmen bestimmt. Eine Nutzung für die Herstellung von alkoholischen Getränken zum Direktvertrieb an Endverbraucher ist nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, die Anlagen nur in Übereinstimmung mit dem LFGB sowie der EU‑Verordnung 1935/2004 zu betreiben. Bei Verstößen haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden und behördlichen Auflagen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen netto fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von SVC. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware vor vollständiger Zahlung zu veräußern oder als Sicherheit zu übereignen.
SVC behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Auf wesentliche nachteilige Änderungen wird gesondert hingewiesen.
Unbeschadet des Rechts zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann jeder Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen oder bei Verstoß gegen die Nutzungseinschränkungen (Ziffer 6) ist SVC zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lübeck. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Für Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich an: SwanValleyCider GmbH, Siglinde‑Kraus‑Allee 6/9, E‑Mail: info@swanvalleycider.com, Telefon: (0451) 6411712.